Rahmenbedingungen
Bei Kindertherapien werden Sie als Elternteil aktiv miteinbezogen.
Um den therapeutischen Prozess voranzubringen, haben Jugendliche ebenfalls die Möglichkeit, Sie zu einem Elterngespräch einzuladen, um gemeinsam Themen zu klären.
Als Therapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Das betrifft auch Inhalte, die mir Kinder / Jugendliche anvertrauen.
Nur im Fall einer Selbst- oder Fremdgefährdung tritt eine gesonderte Regelung in Kraft.
Im Rahmen der derzeitigen Krankenkassenregelung besteht die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss von € 21,80 pro Sitzung zu beantragen.
Terminabsagen die einen Werktag vor Vereinbarung stattfinden sind kostenlos, danach wird ein Entfallshonorar verrechnet.
Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. (Johann Wolfgang von Goethe)
|